Günstige Gebäudeversicherung 2020

Männer, Ihr seid vielleicht gerade dabei ein Haus zu Kaufen oder überlegt Euch, wie Ihr die steigenden Beiträge in den Griff bekommt? Lest in diesem Beitrag, auf welche Leistungen Ihr für keine Ersparnis dieser Welt verzichten solltet und welche Tarife aktuell ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis haben.

Steigende Beiträge

Grundsätzlich müssen wir als Gebäudeeigentümer auch in den nächsten Jahren mit steigendenden Beiträgen in der Gebäudeversicherung rechnen. Das hat viele verschiedene Gründe, von denen Ich hier einmal 3 näher erklären möchte:

Grund 1: Handwerkerpreise explodieren bzw. sind explodiert

Kennt Ihr gute & zuverlässige Handwerker? Glück gehabt – da kann ich Euch nur gratulieren! Aufgrund der niedrigen Kreditzinsen für Immobilien und andere Kredite sind die Preise für Handwerker gestiegen und das werden sie auch weiterhin tun. Die Gebäudeversicherung versichert Euer Haus stets zum Neuwert, sofern eine gleitende Neuwertversicherung vereinbart ist. Damit passt sich die Versicherungssumme und damit auch der Beitrag den Entwicklungen der Baupreise an.

Grund 2: Schadenfrequenz nimmt zu

Vor allem durch die regelmäßigen Unwetter und Stürme (vermutlich geschuldet durch den Klimawandel) müssen die Gebäudeversicherer sich darauf einstellen, auch in Zukunft für diesen Bereich viele Schadenmeldungen zu erhalten.

Grund 3: Leitungswasserschäden oft sehr hoch

Wenn Ihr Euch als Gebäudeschaden neben dem Feuer einen Whorst-Case vorstellen könnt, folgt mit Sicherheit gleich der Leitungswasserschaden. Was ist, wenn das Leitungswasser beispielsweise direkt unter den Estrich läuft? Manchmal (z. B. bei Holzständerbauweise) muss das gesamte Geschoss getrocknet, neu aufgebaut und instandgesetzt werden. Wenn kein Keller unter dem Erdgeschoss ist, müssen alle Möbel (Küche, Wohnzimmer, etc.) fachgerecht abgebaut, eingelagert und nach der Schadenbehebung wieder aufgebaut werden. Ihr könnt Euch vorstellen, dass bei solchen Schäden schnell 100.000 € zusammenkommen. Diese Summen belasten die Gebäudeversicherung zunehmend, auch weil einige Häuser aus den 70er und 80er Jahren noch Leitungen aus Kupfer installiert haben. Die Korrosion entsteht, wenn der Kalkgehalt im Wasser nicht so hoch ist, damit sich eine Schutzschicht im Rohr bilden kann. Der Lochfrass beginnt und setzt wohlmöglich das Gebäude unter Wasser.

Welche Gefahren sind üblicherweise versichert?

Vor allem im 19. Jahrhundert war das Risiko des Feuers als größtes Risiko für Gebäudebesitzer einzustufen. Heute ist dieses Risiko natürlich auch noch Gegenstand eines guten Gebäudeversicherungsschutzes, aber neben dem Feuer, ist ebenfalls das Risiko Leitungswasser und Sturm/Hagelschäden versichert.

Als zusätzliche Bausteine könnt Ihr dann die Elementarschäden und die unbenannten Gefahren auswählen. Prüft genau, ob Ihr solche Schäden ggf. ausschließen könnt oder evtl. auch im Schadenfall aus Rücklagen selbst tragen könnt. Ich denke immer, dass die eigene Immobilie bei vielen die größte Investition im Leben ist, und die sollte man auch bestmöglich versichern und nicht an 50 € im Jahr sparen.

Was sind Elementarschäden?

Hierunter fallen verschiedene Schäden, die sich in folgende Naturgewalten einteilen lassen:

  • Überschwemmung (nicht nur Übertreten von Gewässer, auch Starkregen!)
  • Rückstau (teilweise auch schon über die „normalen“ Risiken versichert)
  • Erdbeben
  • Erdrutsch
  • Erdsenkung
  • Schneedruck
  • Lawinen
  • Vulkanausbrüche

Was sind unbenannte Gefahren?

In den Versicherungsbedingungen gibt es diverse Ausschlüsse. Das sind Krieg, Innere Unruhen, Vorsatz des Versicherungsnehmers, usw. (bitte nachlesen!). Diese Ausschlüsse bleiben selbstverständlich bestehen, auch wenn Ihr die unbenannten Gefahren mitversichert habt.

Alles was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, ist versichert.“

Definition der unbenannten Gefahren

Aha, und was heißt das nun? Ein Beispiel für solche Arten von Schäden sind zum einen Sturmschäden am Gebäude bei Windstärken 1-7. In den Bedingungen steht zwar geschrieben, dass der Baustein „Sturm“ erst ab einer Windstärke 8 bft aufwärts leistet, aber bei geringeren Windstärken und entsprechenden Schäden am Gebäude, hättet Ihr über die unbenannten Gefahren damit einen Versicherungsschutz.

Ein anderes Beispiel wären Schäden durch Tiere am und im Gebäude. Es steht beispielsweise in keinen Gebäudeversicherungsbedingungen dieser Welt geschrieben, dass ein Schaden an der Elektroverkabelung durch einen Tierbiss (Marder, Maus, Ratte, was weiß ich) ausgeschlossen ist. Daher wären diese Arten von Schäden über die unbenannten Gefahren mitversichert.

Die ideale Gebäudeversicherung im Jahr 2020

Auf welche wichtigen Punkte solltet Ihr außerdem bei einem Abschluss achten? In jedem Fall solltet Ihr beim Abschluss der Gebäudeversicherung im Jahr 2020 auf folgende Details achten:

  1. Ermittlung der Versicherungssumme dem Gebäudeversicherer überlassen (= Unterversicherungsverzicht vereinbaren)

Die einschlägigen Vergleichsrechner dieser Welt fragen Euch nach den Gebäudedetails, wie zum Beispiel:

  • Fußbodenheizung vorhanden?
  • Wie viele Geschosse?
  • voll oder teilunterkellert?
  • Wohnfläche/Aufteilung der Wohnfläche?
  • Baujahr
  • etc.

Wenn Ihr diese Fragen korrekt im Rechner angebt, ermittelt der Vergleichsrechner beim jeweiligen Versicherer im Hintergrund die Versicherungssumme zum gleitenden Neuwert. Dann geht Ihr auf Nummer sicher und erhaltet im Schadenfall den vollen Schaden zum Neuwert ersetzt. Im Zweifel auch den Totalschaden durch z. B. einen Brand. Ermittelt hingegen Ihr selbst die Versicherungssumme oder übernehmt einfach die Summe vom alten Eigentümer aus dem alten Gebäudeversicherungsvertrag, lauft Ihr Gefahr im Schadenfall nicht den gesamten Wert ersetzt zu bekommen. Unbedingt vermeiden!

2. Nur Tarife im Vergleichsrechner anzeigen lassen, die die grobe Fahrlässigkeit zu 100% mitversichert haben

Was heißt grobe Fahrlässigkeit? Nun, im Zweifel kennt der Richter die Antwort, ob Euer Handeln, welches zum Schaden am Gebäude geführt hat, grob, leicht oder mittlere Fahrlässigkeit war. Damit Ihr nicht mit der Versicherung oder irgendeinem Richter darüber diskutieren müsst, ist es wichtig, dass der Versicherer zu 100% auf „die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ bedingungsseitig verzichtet. Dann muss der Versicherer auch vollständig leisten, wenn Ihr z. B.

  • eine Kerze habt brennen lassen,
  • die Spül- oder Waschmaschine anstellt und alleine lasst,
  • die Feuerschale zu nah an die Fassade stellt und die Fassade brennt,
  • Mülltonnen durch Asche in Brand setzt und das Gebäude beschädigt wird,
  • Badewasser einlaufen lasst und es vergesst abzustellen,
  • und so weiter.

Diese Schäden können schnell das gesamte Haus ruinieren und damit auch Eure Finanzen, wenn die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert ist. Die Riesen-Katastrophe wäre, Ihr schließt eine Versicherung ohne grobe Fahrlässigkeit ab und müsste nach einem Schaden, den Ihr grob fahrlässig herbeigeführt habt, auch noch einen Teilbetrag des Schadens selbst tragen. Das wäre für viele verschuldete Eigenheimbesitzer einfach nicht finanzierbar. Daher lieber einen Tarif nehmen, der die grobe Fahrlässigkeit sauber mitversichert hat. Zumal gute Tarife gar nicht viel mehr kosten, als solche, die Ihr beim Dorfversicherer um die Ecke abschließen könnt, der die grobe Fahrlässigkeit nicht mitversichert hat. Vergleichen lohnt sich und viel falsch machen, könnt Ihr definitiv nicht.

3. Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks mitversichern

Viele kennen das Thema noch gar nicht und viele Gebäudebesitzer werden höchst wahrscheinlich irgendwann finanziell in Mitleidenschaft gezogen werden, da dieser Punkt in 80% der Gebäudeversicherung aktuell noch nicht enthalten ist. Hier ist Beratungskompetenz seitens der Berater gefragt oder Ihr lest einfach aufmerksam meinen Blog. 😉

Die regelmäßige Dichtheitsprüfung wird bereits in vielen Gemeinden ca. alle 2-3 Jahre gefordert. In Wasserschutzgebieten ist die Prüfung der Ableitungsrohre für viele Eigenheim-Besitzer bereits zur Pflicht geworden. Auch in geringeren zeitlichen Abständen. Um zu erfahren, ob Ihr ebenfalls regelmäßig einen Kanalprüfer kommen lassen müsst, erfahrt Ihr bei der örtlichen Behörde. Das ist nicht einheitlich in Deutschland geregelt, aber ich gehe davon aus, dass sich die Bundesregierung hier in den nächsten Jahren ein Gesetz einfallen lässt, welches die regelmäßige Dichtheitsprüfung vorschreibt.

Was wird geprüft? Bei der Dichtheitsprüfung wird der Druckverlust im Ableitungsrohrsystem geprüft. Hier wird Luftdruck auf die Leitungen gegeben und kommt es in diesem Zuge zu einem Druckverlust, fährt als nächstes der Kanalprüfer mit spezieller Technik durch die Rohrleitungen, um zu prüfen, an welcher Stelle ggf. ein Leck zu orten ist. Die Städte und Gemeinden möchten damit verhindern, dass Abwasser ins Grundwasser gelangt, um so die eigenen Wasservorräte im Boden zu schützen und Keimen, Erregern und anderen Bakterien/Viren keine Chance zu bieten das Grundwasser zu schädigen.

Die Gebäudeversicherungen leisten bei Schäden an den Rohrleitungen innerhalb des Hauses ohne Schwierigkeiten. Ab der Gebäudeaußenkante – wo das Rohr das Haus verlässt und im Außenbereich weitergeht – ist Schluss. Sollte hier eine Undichtigkeit festgestellt werden und Garten, Einfach oder anderes Gelände aufgebuddelt werden müssen, könnt Ihr das aus eigener Tasche zahlen. Habt Ihr diesen Einschluss im Tarifrechner drin, leistet der Gebäudeversicherer. Bitte im Tarifrechner unten mit JA angeben!

4. Genau prüfen, ob Ihr Elementarschäden und unbenannte Gefahren mitversichern solltet

Wie bereits oben beschrieben, ist der Kauf vom Eigenheim oft die größte Investition im Leben, die auch entsprechend lange abbezahlt werden muss. Diese Investition sollte bestmöglich geschützt werden. Daher denkt bitte ernsthaft über die Mitversicherung der beiden Bausteine nach.

Bei den Elementarschäden gibt es s. g. ZÜRS-Zonen von 1-4. Diese Stufen werden anhand Eurer Adresse ermittelt und können kostenlos unter www.zuers-public.de abgefragt werden. Die Mitversicherung der Elementarschäden ist deshalb anfänglich (nach dem Kauf oder Neubau der Immobilie) wichtig, da die Versicherer Schadenereignisse in der Vergangenheit dokumentieren und man selbst schlecht einschätzen kann, ob es zu Elementarschäden kommen kann oder nicht. Hat also Euer neuer Nachbar vor 1-2 Jahren bereits einen Elementarschaden gehabt, kann es sein, dass Ihr gar keinen Schutz mehr bekommt, weil die Versicherer das Risiko als zu hoch bewerten. Auch Immobilien der gleichen Straße können je nach Hausnummer unterschiedliche ZÜRS-Zonen haben.

Die beiden Bausteine haben meist eine separate Selbstbeteiligung – losgelöst von der „normalen“ Selbstbeteiligung. Bei den unbenannten Gefahren liegt die meist bei 500 € und bei Elementarschäden 10% des Schadens, mindestens 500 € maximal 5.000 €.

5. Eine Selbstbeteiligung für Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel vereinbaren

Die Versicherer sind vor große Herausforderungen in der Zukunft gestellt – wie ich bereits oben beschrieben habe. Die Regelmäßigkeit der Schadenereignisse spielt in der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit der Kundenverbindung zu Euch für die Versicherer eine sehr große Rolle. Manchmal ist es den Versicherern lieber, Ihr habt einen 10.000 €-Schaden in 10 Jahren, als 5 kleine Sturmschäden (Dachpfanne verschoben) a 200 €. Warum ist das so?

Die internen Kosten für die Schadenbearbeitung, Dienstleister im Hintergrund und die Regulierung sind meist höher als der eigentliche Schaden. Und das macht sich dann so bemerkbar, dass sich der Versicherer bei Euch meldet und entweder den Vertrag kündigen möchte oder eine Selbstbeteiligung für zukünftige Fälle einschließen möchte. Im Versicherungsdeutsch heißt das „Änderungskündigung des Vertrages“. Das Kuriose ist, dass Ihr trotz der Selbstbeteiligung keinen Beitragsnachlass erhalten werdet und den bisherigen 100%-Beitrag zahlen müsst. Wie kann ich das vermeiden?

Schließt am besten eine Selbstbeteiligung von 500 € je Schadenfall für Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagelschäden ein. Dann spart Ihr jedes Jahr zwischen 20-25% des Jahresbeitrages und haltet kleine Schäden von Eurer Gebäudeversicherung fern. Eine langfristige Schadenfreiheit in der Gebäudeversicherung ist so gewährleistet und Ihr könnt Euch die Ersparnis auf ein Tagesgeldkonto legen, um so für den Ernstfall gerüstet zu sein und kleinere Schäden selbst zu tragen.

In meinem Blog-Artikel „Privates Moneymanagement“ gehe ich auch darauf ein, dass Gebäudebesitzer sowieso einen Teil Ihrer Einkünfte für Instandhaltungen oder Renovierungen beiseite legen sollten. Dafür nutzt Ihr am besten ein kostenloses (zwar schlecht verzinstes), aber sicheres Tagesgeldkonto. Da liegt das Geld sicher und Ihr könnt innerhalb von einem Bankarbeitstag auf das Geld zugreifen und habt es auf Eurem Girokonto.

Zusammenfassung

  1. Daten korrekt in den Rechner eingeben (inkl. der Vorschäden)
  2. Nur Tarif mit dem Einschluss Grobe Fahrlässigkeit anzeigen lassen
  3. Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks mitversichern
  4. Elementar und unbenannte Gefahren mitversichern
  5. 500 € Selbstbehalt vereinbaren

Hier nun ein Vergleichsrechner (powered by TARIFCHECK24 GmbH), der die o. g. Punkte sehr gut berücksichtigen kann:

Die Domcura beispielsweise ist ein sehr guter Spezialanbieter von Gebäudeversicherungen mit einem Top-Bedingungswerk (85 von 85 Punkten).

Welche Erfahrungen habt Ihr mit den Gebäudeversicherern gemacht? Seht Ihr die o. g. Punkte genauso? Was habt Ihr anders gemacht? Ich freue mich auf Euer Feedback!

Disclaimer

Ich muss diesen Beitrag als Werbung kennzeichnen. Warum? Ich nenne ein Produkt oder eine Marke, auch wenn ich diese selbst gekauft haben und nicht dafür beauftragt wurden. Aktuelle Gerichtsurteile lassen mir keine andere Wahl. Dieser Beitrag wurde nicht gesponsert! Er enthält allerdings Affiliate-Links Vergleichsrechnern und zu anderen Anbietern. Wenn ihr über diese Links etwas bestellt oder eine Gebäudeversicherung abschließt, kommen die Einnahmen daraus diesem Blog zugute – Danke.

Published by jetztaberlos # der Männerblog

Lest im Bereich "Über diese Seite" etwas über mich.

Kommentar verfassenAntwort abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Hallo! Danke für deinen Besuch auf meinem Blog! Es würde mich freuen, wenn ich Dich über neue Beiträge informieren darf. Hier kannst Du deine EMail-Adresse eintragen:

(maximal 5 Beiträge pro Monat, Abmeldung natürlich jederzeit möglich, Danke & bleib negativ! ?)