Männer, da will man der Autoindustrie, sich und der Umwelt etwas Gutes tun und dann so etwas. Ich musste vor kurzem die Erfahrung machen, dass ich als Versicherungsmakler, der mit seinen Umsätzen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, einen Nachteil bei dem Kauf oder dem Leasing von einem eAuto habe. Wie diese Lücke im Gesetz sich auf Euren Geldbeutel auswirkt erfahrt Ihr in diesem Blogbeitrag.
Es könnte so einfach sein. Auto aussuchen, online Bestellen und beim Händler oder in einer Autostadt abholen. Tja, wir leben in Deutschland und die Gesetze sind kompliziert. Ich bin auf die Internetseit www.goleasy.de gegangen und habe mich nach einem Fahrzeug erkundigt. Dieser Dienst ist wirklich sehr hilfreich, weil es die aktuellen Leasing-Portale nach deinem Auto durchsucht. So musst Du nicht jede Website einzeln nach DEINEM Auto durchsuchen. Sehr coole Idee & eine echte Hilfe.
Auto mit Gewerbe-Konditionen ausgesucht, bestellt und nun kommt der Händler auf mich zu, weil der Liefertermin des Fahrzeuges dem Händler vom Hersteller mitgeteilt wurde. Zur Fahrzeuganmeldung soll ich jedoch
- die Überführungskosten und
- die Bafa-Förderung überweisen
Damit habe ich auch gerechnet, aber dass die Bafa-Förderung auch bei Gewerbe BRUTTO für das eAuto vorfinanziert werden muss, war mir nicht klar. Und meinem Steuerberater, dem Autohaus und dem Papst ebenso wenig. Hier die ganz einfache Rechnung:
Bestellt Ihr als Unternehmer, Freiberufler usw. einen Hybrid-Fahrzeug oder ein eAuto müsst Ihr die Bafa-Förderung Brutto an das Autohaus überweisen, also inkl. Mehrwertsteuer. Ihr bekommt die Vorsteuer (abhängig vom Gewerbe und ggf. Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung!) allerdings nicht wieder bzw. könnt sie mit den eigenen Umsätzen verrechnen! Also ist der Mehrbeitrag bei den verschiedenen Varianten:
- Hybrid: 4.500 € Bafa-Förderung werden erstattet, aber Ihr müsst 855 € MWST zahlen
- Elektro: 6.000 € Bafa-Förderung werden erstattet, aber Ihr müsst 1.140 € MWST zahlen
Wen trifft diese Regelung noch?
- Kleinunternehmer*innen im Sinne von § 19 UStG (Umsätze im Vorjahr geringer als 22.000 €)
- jedes Gewebe, welches nicht der Umsatzsteuer unterliegt:
- Versicherungsvertreter*innen, Versicherungsmakler*innen und Mehrfachagenten*innen
- Banken
- Ärzte*innen, Zahnärzte*innen
- andere Heilwesenberufe (Physiotherapeuten*innen, Logopäden*innen, Ergotherapeuten*innen, etc.)
- Heilpraktiker*innen
- etc.
Möchtet Ihr diese Differenz verhindern, bleibt Euch lediglich übrig das Fahrzeug hingegen über Privatkundenkonditionen zu leasen. Dann wird die Förderung nämlich vom Bruttokaufpreis abgezogen. Die Bafa hat mit der Erläuterung hier auch nicht wirklich Licht ins Dunkle gebracht.
Welche Erfahrungen habt Ihr mit der e-Auto-Förderung? Ich freue mich über Euren Kommentar und Erfahrungsbericht. Bleibt sauber!